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PRÜFUNG ORTSFESTER BETRIEBSMITTEL
Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht, haben keine Tragevorrichtung und können aufgrund ihrer Größe nicht leicht bewegt werden. Die Prüffrist für diese Betriebsmittel beträgt vier Jahre und bei Anlagen oder Räumen der besonderen Art ein Jahr. Die Prüfung ist von einer Elektrofachkraft durchzuführen.
Wir prüfen u. a.:
• Trafo-, Notstrom- und Kompensationsanlagen
• RWA-Anlagen mit Wartung
• Medizinische Geräte wie z. B. Pflegebetten, Personenhebelifte,
Badewannen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Kraftbetätigte Tore und Türen
• Feststellanlagen wie Brandschutztüren und -tore


weitere Themen:
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