
Messen und Prüfen: mit fundierter Erfahrung und kreativer Kompetenz
Um technische Arbeits- und Betriebsmittel sicher betreiben zu können, müssen deren ordnungsgemäße Zustände wiederkehrend von befähigten Personen geprüft werden. Diese Prüfungen sind im Arbeitsrecht zentral gefordert und finden sich folglich in zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften wieder. Unsere Expert*innen führen diese wiederkehrenden Prüfungen für Sie gemäß BetrSichV und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen nach diesem systematischen Schema durch: besichtigen, erproben, messen. Eine Gefährdungsbeurteilung erfolgt u. a. nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-, Bildschirmarbeits-, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung. Die Dokumentation der Prüfergebnisse, die zuständige Behörden auf Verlangen einsehen dürfen, erfolgt rechtssicher und komfortabel EDV-gestützt auf Datenträger oder in Papierform.
Vorteile einer Prüfung durch uns:
• Sie erfüllen die gesetzlichen Auflagen.
• Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung.
• Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Betriebsmitteln, Maschinen und
Anlagen geschützt.
• Sie können im Schadensfall Versicherungen und der Berufsgenossenschaft den
konkreten Zustand der Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen nachweisen.
• Sie motivieren Ihre Mitarbeiter*innen durch vorbildliche Arbeitssicherheit.
