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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2

Als überbetrieblicher Dienstleister kümmern wir uns um die ganzheitliche, sicherheitstechnische Architektur Ihres Betriebs. Der Umfang und die Dauer unserer Betreuung wird individuell und gesetzeskonform nach DGUV Vorschrift 2 an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann ein Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines Betriebes außer durch Bestellung von eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit auch sicherstellen, indem er einen überbetrieblichen Dienst beauftragt. Dies geschieht zweckmäßig durch Abschluss eines langfristigen, jedoch mindestens einjährigen Vertrags, um die Kontinuität bei der Betreuung der Beschäftigten zu gewährleisten. Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes mit organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen
verbunden.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit setzen sicherheitstechnische und gesetzliche Vorschriften pragmatisch um:

  • Planung, Ausführung und Instandhaltung von Anlagen, Gebäuden und

  • Betriebsräumen

  • systematische Erfassung der betrieblichen Arbeitsorganisation, Teilnahme an

  • Ausschusssitzungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Einführung neuer Arbeitsverfahren, technischer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und

  • Körperschutzmittel

  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und

  • sonstiger Fragen der Ergonomie

  • tätigkeits- und arbeitsbezogene Beurteilungen aller Gefährdungen

  • Beurteilung von Beinahe-Unfällen und Auswertung von Schadensmeldungen

  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes (Flucht- und Rettungspläne,

  • Feuerwehrpläne, Brandschutzordnungen, Notfallmanagement)

  • Erstellung von internen Dienst- und Arbeitsrichtlinien

  • Durchführungs-, Wirkungs- und Erhaltungskontrollen

  • Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse zur Erfüllung der Nachweispflicht

  • Kontrolle durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Betriebsanlagen

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung:

weitere Themen:
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