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Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
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DIN VDE
0113 T 1 / EN
60204 T 1 |
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Allgemeines
Elektrische Ausrüstungen von Maschinen, z.B. von Be- und
Verarbeitungsmaschinen, sind je nach
Ausführung elektrische Anlagen oder
elektrische Betriebsmittel im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel“ (BGV A3).
Elektrische
Betriebsmittel
im Sinne der
UVV sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in
einzelnen Teilen dem Anwender elektrischer
Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeitenvon
Informationen dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt
Schutz- und
Hilfsmittel,
soweit an diesen Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit
gestellt werden.
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss
elektrischer Betriebs-mittel gebildet. Die UVV
regelt hinsichtlich Bau und
Ausrüstung keine Einzelheiten. Sie verweist auf die VDE-Bestimmungen
als die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik. Die
grundlegenden
sicherheits-technischen
Anforderungen zum Schutz gegen direktes Berühren und zum Schutz bei
indirektem Berühren sind
die DIN VDE 0100 Teil 410 enthalten.
Die speziellen Forderungen zur Ausrüstung von Maschinen sind in der
EuropäischenNorm EN 60204-1
enthalten, die als Deutsche Norm DIN EN 60204 Teil 1 in der Klassifikation
VDE 0113 T 1 erschienen ist.
Die Forderungen dieser Norm
gelten bei Nennspannungen bis 1000 Volt
Wechselspannung bzw.
1500 Volt Gleichspannung und Frequenzen bis 200 Hz, können aber
auch bei
anderen Spannungen und
Frequenzen sinngemäß angewandt werden. |
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Sicherheit von Maschinen
Geltungsbereich
Der hier besprochene Teil 1 der Norm VDE 0113 gilt als
Grundnorm und enthält allgemeine
Anforderungen
an die elektrische Ausrüstung
inklusive Elektronik von
Einzelmaschinen sowie von
Maschinen in
Gruppenzusammenarbeit.
Die Norm erfasst aber auch
Transfereinrichtungen, Krane, Roboter,
Regalbedienungsgeräte ebenso
wie Haushaltsmaschinen. Sie umfasst also alle Maschinen, die unter
die
EG-Maschinen-Richtlinien
bzw. das Gerätesicherheitsgesetz und die 9. VO zu diesem Gesetz fallen. Für die elektrische
Ausrüstung von Maschinen unter besonderen Bedingungen sind zusätzliche
Anforderungen möglich, z.B. beim Einsatz im Freien, bei Brand- oder
Explosionsgefahr.
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Gründe für die Durchführung von Prüfungen
Von elektrischen Anlagen
und Betriebsmitteln gehen nur dann keine Gefahren für Menschen, Tiere,
Sachen und Umwelt aus, wenn sie nach
anerkannten Regeln der Technik
konstruiert, gebaut,
errichtet, betrieben, instand gehalten und im Laufe ihrer Lebensdauer
regelmäßig auf
ihren sicheren
Zustand überprüft werden.
Dieser hohe Anspruch kann
nur erreicht werden, wenn Anlagen und Geräte.
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- Einer
erstmaligen Prüfung vor der
Inbetriebnahme
- Prüfungen
nach Änderungen und Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
und
- Regelmäßigen
Wiederholungsprüfungen
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unterzogen werden.
Eine derartige Prüfung
besteht aus drei Phasen: |
- Besichtigen:
Feststellen des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage durch aktives
Ansehen.
- Erproben: Die Wirksamkeit von Schutz- und Meldeeinrichtungen testen.
- Messen: Mit geeigneten Messgeräten die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
feststellen.
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Umfang der Prüfung
Die Betriebsmittel werden
besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und soweit möglich auf
Eignung für den Einsatzort. Dabei ist z.B. auf folgende Kriterien zu achten: |
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Schäden am Gehäuse
- Äußere Mängel der
Anschlussleitung und am Stecker
-
Mängel an
Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitung
-
Anzeichen von
Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch
-
Unzulässige
Eingriffe und Änderungen
-
Übermäßige
Eingriffe und Änderungen
-
Ordnungsgemäßer
Zustand der Schutzabdeckung
-
Schäden an
Schaltern, Stellteilen, Betätigungseinrichtungen und dgl.
-
Übereinstimmung von
Schutzklasse und Anschlussleitung/Stecker
-
Falsche Bestückung
mit Sicherungen, Lampen oder dergleichen.
-
Mängel an
vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
(Hauptschalter,
Schlüsselschalter, NOT-AUS, Positionsschaltern)
-
Vorhandensein und
Wirksamkeit erforderlicher Luftfilter
-
Freie Kühlöffnungen
-
Einwandfreie
Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen
(z.B. Warnsymbole,
Schutzklasse, Kenndaten der Sicherungen, Schalterstellungen)
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Auch solche äußerliche
erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder
Brandgefahr führen, müssen einer sofortigen Instandsetzung zugeführt werden. |
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Messen
Durch Messen soll
überprüft werden ob Grenzwerte eingehalten werden. Dazu gehören: |
- Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse 1)
- Isolationswiderstand (Schutzklasse 1)
- Ersatzableitstromes
(falls erforderlich/Schutzklasse 1)
- Schutzleiterstromes
(Schutzklasse 1)
- Berührungsstromes
(Schutzklasse 2)
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Nachweis an der Maschine
Hierbei werden Farbmarkierungen und farbige
Prüfplaketten, die einer bestimmten Zeitepoche zugeordnet sind, verwendet,
so dass der Ablauf der Prüffrist an jedem einzelnen Gerät erkannt
wird. Die Prüfung wird durch einen schriftlichen Nachweis dokumentiert,
wobei ein zusätzliches
Prüfprotokoll erstellt wird, dass jederzeit eine Zuordnung zu dem geprüften
Gerät/Maschine
erlaubt, wie Art des Gerätes, Hersteller, Typ, Maschinennummer oder sonstige
Kenngrößen. |