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Prüfungen |
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| Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden: | |
| 1.
vor
der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor
der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen. |
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2. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. |
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Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebrachte
Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine
Tragevorrichtung
haben und deren Maße so |
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Art und Umfang der Prüfung |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die
während des Betriebs bewegt werden
oder leicht
von einem Platz zum anderen gebracht werden können während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. |
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Seit 01.06.2008 gibt es die neue Norm VDE 0701-0702 Das Komitee 211 "Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel" der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE hat die Norm für Instandsetzungs- und Wiederholungsprüfungen, DIN VDE 0701-0702, vollständig überarbeitet. |
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Die Prüffrist beträgt 6
Monate, bei einer Fehlerquote weniger als 2 % kann die Prüffrist verlängert
werden. |
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Art und Umfang der Prüfung |
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Prüfungen der elektrischen
Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis
Wechselspannung 1000V und Gleichspannung 1500V. |
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Nach Instandsetzung, Änderung und |
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bei Wiederholungsprüfung. |
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Die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit. |
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Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfungen nachzuweisen ist. |
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Wieder in Verkehr gebrachte elektrische Geräte. |
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Elektrische Ausrüstung von Geräten, die nicht ausdrücklich als elektrische Geräte bezeichnet werden (z. B. Gasthermen). |