Prüfungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
1.  vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
     durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen.

2.  Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Maße so
groß sind, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Die Prüffrist beträgt 4 Jahre, bei Anlagen oder Räumen der besonderen Art 1 Jahr,
wobei die Prüfung von einer Elektrofachkraft durchzuführen ist.

Art und Umfang der Prüfung

Prüfung, die durch die DIN VDE 0113/EN 60204/IEC 204 abgedeckt ist.
Siehe „Sicherheit elektrischer Anlagen“.
Richtwerte für Prüffristen gemäß BGV A3.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz
zum anderen gebracht werden können während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Seit 01.06.2008 gibt es die neue Norm VDE 0701-0702
Das Komitee 211 "Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel" der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik
Informationstechnik im DIN und VDE hat die Norm für Instandsetzungs- und Wiederholungsprüfungen, DIN VDE 0701-0702, vollständig
überarbeitet.

Die Prüffrist beträgt 6 Monate, bei einer Fehlerquote weniger als 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.
Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sind
durch Elektrofachkräfte oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen.
Zusätzliche Anforderungen (z. B. zur mechanischen Sicherheit, zum Brandschutz) der jeweiligen Gerätenormen bzw. der Anhänge dieser
Norm sind zu beachten.

Art und Umfang der Prüfung

Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000V und
Gleichspannung 1500V.
Nach Instandsetzung, Änderung und
bei Wiederholungsprüfung.
Die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit.
Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfungen nachzuweisen ist.
Wieder in Verkehr gebrachte elektrische Geräte.

Elektrische Ausrüstung von Geräten, die nicht ausdrücklich als elektrische Geräte bezeichnet werden (z. B. Gasthermen).