Brandschutz ein heißes Thema !
   
  Bei Bedarf sind wir in der Lage Ihnen einen Brandschutzbeauftragten zu stellen. Unser Herr Georg Rau hat die Qualifikation
hierfür gemäß der "Richtlinie zu Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten"
(Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. -vfdb-), sowie der berufgenossen-schaftlichen Information BGI 560 "Arbeitssicherheitdurch vorbeugenden Brandschutz". Seine Ausbildung beinhaltet die wesentlichen Kriterien der Confederation of FireProtection Associations Europe (CFPA-Europe).
   
  Prävention
   
  Das erste Ziel des Brandschutzes ist es natürlich, Brände zu verhindern. Falls dennoch der Brandfall eintritt, so ist das zweite Ziel des Brandschutzes, die Schäden zu minimieren. Maßnahmen zum vorbeugenden baulichen und betrieblichen Brandschutz ergeben sich in Deutschland aus den Landesbauordnungen (LBO), dem Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (BGVR) sowie den VdS-Regeln.
  Zum betrieblichen Brandschutz gehören:  
 

Brandmeldeanlagen (Rauch-, Wärme-, Flammen- und Druckknopfmelder),
die Einrichtung und Wartung von Feuerlöscheinrichtungen, wie mobile Feuerlöscher und stationäre Feuerlöschanlagen, Sprinkler, Wandhydranten, Steigleitungen, Löschwasserreservoir, eine Brandschutzordnung, Notfallpläne und eine Beschilderung (Feuerlöscher, Fluchtwege), ein Feuerwehrschlüsselkasten, ein Schlüsseldepot, die Berücksichtigung von Brandlasten, das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen und die Wartung von Feuerabschlüssen (Türen, Tore und Feststellanlagen), die Schulung von Mitarbeitern und Bestellung von Brandschutzhelfern.
Das Durchführen von Brandschutzübungen.

   
  All diese Sicherheitsmaßnahmen sind Bestandteil der Aufgaben unsres Brandschutzbe auftragten Herrn Rau. Sollten Sie nicht die Zeit und die Ausbildung hierfür haben und benötigen jemanden der für Sie diese Aufgaben übernimmt, scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt auf zu nehmen. Sie werden in uns einen kompetenten und zuverlässigen Partner finden.
   
 

Betriebssicherheit nach BGV 125

   

 

Wir beraten Sie gerne bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beschilderung Ihres Betriebs.
Darüber hinaus führen wir Sicherheitskennzeichen für jeden Zweck in verschiedenen Ausführungen und Materialien.