![]() |
||
| Bei Bedarf sind wir
in der Lage Ihnen einen Brandschutzbeauftragten zu stellen.
Unser Herr Georg Rau hat die Qualifikation hierfür gemäß der "Richtlinie zu Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" (Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. -vfdb-), sowie der berufgenossen-schaftlichen Information BGI 560 "Arbeitssicherheitdurch vorbeugenden Brandschutz". Seine Ausbildung beinhaltet die wesentlichen Kriterien der Confederation of FireProtection Associations Europe (CFPA-Europe). |
||
| Das erste Ziel des Brandschutzes ist es natürlich, Brände zu verhindern. Falls dennoch der Brandfall eintritt, so ist das zweite Ziel des Brandschutzes, die Schäden zu minimieren. Maßnahmen zum vorbeugenden baulichen und betrieblichen Brandschutz ergeben sich in Deutschland aus den Landesbauordnungen (LBO), dem Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk (BGVR) sowie den VdS-Regeln. |
![]() |
|
| Zum betrieblichen Brandschutz gehören: | ||
|
|
||
| All diese Sicherheitsmaßnahmen sind Bestandteil der Aufgaben unsres Brandschutzbe auftragten Herrn Rau. Sollten Sie nicht die Zeit und die Ausbildung hierfür haben und benötigen jemanden der für Sie diese Aufgaben übernimmt, scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt auf zu nehmen. Sie werden in uns einen kompetenten und zuverlässigen Partner finden. | ||
|
|
||
|
|
Wir beraten Sie gerne bei der
gesetzlich vorgeschriebenen Beschilderung Ihres Betriebs. |
|