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Berufskraftfahrer-Qualifikations- |
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer,
die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen
Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in
diesem Bereich selbständig oder unabhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (LKW) und mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Bus). Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht im
Personenverkehr ab dem 10.09.2008 und im Güterkraftverkehr ab dem
10.09.2009. |
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Als anerkannte Ausbildungsstätte
bietet die VFm die Berufskraftfahrer-Weiterbildung an |
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Schulungen für die beschleunigte
Grundqualifikation und/oder Weiterbildungen dürfen gesetzlich anerkannte
Betriebe, z.B. Fahrschulen, durchführen. Die Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer
werden bei uns im Haus oder bei vorhandenem Schulungsraum in Ihrem Hause
von zertifizierten Referenten abgehalten. |
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Aber Achtung aufgepasst! Wer darf eigentlich aus- bzw. weiterbilden? |
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Bei der Vergabe Ihrer Qualifikationsmaßnahmen achten Sie
bitte darauf, dass es sich bei Ihrem Schulungspartner um eine staatlich
anerkannte Ausbildungsstätte handelt. Sie ersparen sich im Nachhinein eventuell viel
Ärger. |
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| Wir freuen uns auf ein informatives Gespräch mit Ihnen und stehen Ihnen bei Fragen bezüglich der einzelnen Module, Termine und Preise gerne zur Verfügung. | ||||||