Berufskraftfahrer- Qualifikation und Weiterbildung
im Güterkraft- und Personenverkehr
 


Richtlinie 2003/59/EG
vom 15.07.2003

Berufskraftfahrer-Qualifikations-
Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesem Bereich selbständig oder unabhängig tätig sein zu dürfen.

Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (LKW) und mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Bus).

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10.09.2009.
Besitzstandschutz besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben.
Allerdings müssen diese innerhalb von fünf Jahren eine 35-stündige Weiterbildung besuchen und nachweisen. Diese kann in Einheiten von jeweils mindestens 7 Stunden aufgeteilt werden und ist alle 5 Jahre zu wiederholen.
 

  Als anerkannte Ausbildungsstätte bietet die VFm die
Berufskraftfahrer-Weiterbildung an
 

Schulungen für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildungen dürfen gesetzlich anerkannte Betriebe, z.B. Fahrschulen, durchführen.
Weitere Ausbildungsstätten können von der zuständigen Landesbehörde anerkannt werden.

Die Weiterbildungsmodule für Berufskraftfahrer werden bei uns im Haus oder bei vorhandenem Schulungsraum in Ihrem Hause von zertifizierten Referenten abgehalten.
 

  Aber Achtung aufgepasst!
Wer darf eigentlich aus- bzw. weiterbilden?
 

Bei der Vergabe Ihrer Qualifikationsmaßnahmen achten Sie bitte darauf, dass es sich bei Ihrem Schulungspartner um eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte handelt.
Weiter dürfen Schulungen nur in extra von den Landratsämtern abgenommenen
Schulungsräumen durchgeführt werden.

Sie ersparen sich im Nachhinein eventuell viel Ärger.
Im schlimmsten Fall kann Ihnen der Eintrag in die Führerscheine verweigert werden.
 

  Wir freuen uns auf ein informatives Gespräch mit Ihnen und stehen Ihnen bei Fragen bezüglich der einzelnen Module, Termine und Preise gerne zur Verfügung.